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Mit der EU-Verordnung 2018/858 muss die Automobilindustrie Content in zusätzlichen Sprachen bereitstellen

Florian Steinert-Niewierra

Autor: Florian Steinert-Niewierra
Practice Leader, Automotive, LanguageWire
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Wie wirkt sich die Verordnung 2018/858 auf den Content aus?

Wie wirkt sich die Verordnung 2018/858 auf den Content aus?

Dieser Blog wurde aktualisiert, um wiederzuspiegeln, dass die EU-Verordnung 2018/858 am 1. September 2020 in Kraft getreten ist.

Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz und Marktüberwachung spielen bei der EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eine Schlüsselrolle.

Hersteller, die auf EU-Märkten verkaufen, müssen nun sicherstellen, dass ihre technischen Dokumentationen den neuen Vorschriften entsprechen. Das bedeutet: wird Übersetzung oberste Priorität haben.

EU-Verordnung 2018/858

Die EU-Verordnung 2018/858 wird die Richtlinie 2007/46/EG ersetzen. Diese Verordnung hat Rechtsverbindlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten.

Sie beschreibt die erforderlichen technischen Prozesse, administrativen Rollen und Verantwortlichkeiten der Fahrzeughersteller, Zulieferer, Händler sowie der nationalen Behörden, um einheitliche und vergleichbare Verfahren in allen EU-Mitgliedstaaten zu etablieren. 

Warum wirkt sich das auf die Content-Strategien der Automobilbranche aus? Kurz gesagt: Die neue Verordnung verlangt, dass Fahrzeughersteller technische Angaben in allen EU-Amtssprachen der Länder bereitstellen, in denen sie Produkte verkaufen.

Geänderte Übersetzungsanforderungen

Ich muss zugeben, dass es recht anstrengend ist, die mehr als 200 Seiten des Dokuments zu lesen. Kapitel XIII hat jedoch meine Aufmerksamkeit erregt. Der Absatz über „Technische Informationen“ verdeutlicht die gestiegenen Übersetzungsanforderungen, die von den Herstellern, die sich an die neue Verordnung halten müssen, zu erfüllen sind:

„(2) Der Hersteller stellt den Nutzern alle sachdienlichen Informationen und erforderlichen Anweisungen zur Verfügung, aus denen alle besonderen Nutzungsbedingungen oder Nutzungseinschränkungen für ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil, eine selbstständige technische Einheit, ein Teil oder eine Ausrüstung zu ersehen sind.“

„(3) Die in Absatz 2 genannten Informationen sind in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats abzufassen, in dem das Fahrzeug, das System, das Bauteil, die selbstständige technische Einheit, das Teil oder die Ausrüstung in Verkehr gebracht, zugelassen oder in Betrieb genommen werden soll. Sie sind auch im Benutzerhandbuch bereitzustellen.“

In diesem Absatz wird erläutert, dass Hersteller Content gegebenenfalls in allen 24 EU-Sprachen veröffentlichen müssen, um auf diesen Märkten die EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge zu erhalten und künftig zu behalten.

Irisch ist eine offizielle EU-Sprache. Ich bezweifle jedoch, dass die irische Sprache bei Automobilherstellern in Ländern wie Deutschland oberste Priorität bei der globalen Content-Strategie hat. Ich kann mich nur an eine Handvoll Übersetzungsanfragen von Automotive-Kunden für diese Zielsprache erinnern. Dies macht deutlich, dass führende Hersteller ihre Übersetzungsprozesse skalieren und optimieren müssen, um der neuen Verordnung gerecht zu werden. 

Darüber hinaus wird von den Herstellern erwartet, dass sie den Zugriff auf die technischen Informationen ihrer Produkte in einem leicht zugänglichen Online-Format gewährleisten. Marktüberwachung und Informationstransparenz während des Produktlebenszyklus werden somit zu entscheidenden Elementen für alle Nutzergruppen – von den nationalen Behörden, die die Typgenehmigung erteilen, bis hin zum Endkunden, der ein Fahrzeug kauft und besitzt.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Übersetzungsprozess zu verwalten: von der Nutzung interner Ressourcen über die Beauftragung von Freiberuflern bis hin zur Zusammenarbeit mit Übersetzungsbüros.

Führende Marken aus der Automobilindustrie optimieren jedoch ihre Content-Workflows, indem sie mit Anbietern von globalen Content-Lösungen zusammenarbeiten.

Kurz gesagt:

Die neue Verordnung verlangt, dass Fahrzeughersteller technische Angaben in allen EU-Amtssprachen der Länder bereitstellen, in denen sie Produkte verkaufen. Es ist wichtig, dass sich die Hersteller dieser Anforderungen bewusst sind und mit Content-Experten zusammenarbeiten, die Erfahrung im Umgang mit technischen Übersetzungen haben. Dies sorgt dafür, dass die Übersetzungen korrekt und konform sind.

Kontaktieren Sie uns, um mit einem globalen Content-Experten zu sprechen.

Sie benötigen noch mehr multilingualen Content? Kein Problem.

Wenn die EU-Verordnung 2018/858 für Sie von Bedeutung ist, dann wenden Sie sich an das LanguageWire-Team. Unsere Experten für globalen Content unterstützen Sie bei Ihren Content-Anforderungen und helfen Ihnen, mehrsprachige Content-Workflows zu optimieren, damit Ihre Übersetzungsprojekte effizient und präzise durchgeführt werden.